Mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet die Beitragspflicht nach Teil B. Sie können, ohne auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichten zu müssen, die Altersrente beantragen. Sie erhalten diesbezüglich von der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG zeitnah vor Erreichen Ihres Rentenantrittsalters ein entsprechendes Informationsschreiben.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.