Zwei Jahre nach der letzten umfassenden Änderung des rechtsanwaltlichen Berufsrechts wurde das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 (BRÄG 2022) am 10. 6. 2022 im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2022/71 kundgemacht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.