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Zur Haftung bei Fortführung eines übernommenen Unternehmens

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/190AnwBl 2022, 346 - 347 Heft 7 und 8 v. 15.7.2022

1. § 38 Abs 1 UGB normiert, dass, wer ein unter Lebenden erworbenes Unternehmen fortführt, mangels abweichender Vereinbarung zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs die unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten übernimmt.

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