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Zu Prozessen zwischen Gesellschaftern und Organmitgliedern der GmbH

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/189AnwBl 2022, 346 Heft 7 und 8 v. 15.7.2022

1. Bei Prozessen betreffend Gesellschaftsbeschlüsse ist immer die GmbH Partei. Dies bedeutet, dass Prozesse unter Gesellschaftern und Organmitgliedern untereinander und gegeneinander nicht zugelassen werden dürfen, obwohl es sich des Öfteren nicht um Streitigkeiten mit der Gesellschaft, sondern um Streitigkeiten der Gesellschafter bzw der Organmitglieder handelt.

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