1. Bei Prozessen betreffend Gesellschaftsbeschlüsse ist immer die GmbH Partei. Dies bedeutet, dass Prozesse unter Gesellschaftern und Organmitgliedern untereinander und gegeneinander nicht zugelassen werden dürfen, obwohl es sich des Öfteren nicht um Streitigkeiten mit der Gesellschaft, sondern um Streitigkeiten der Gesellschafter bzw der Organmitglieder handelt.