1. Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann laut der Rsp sittenwidrig und rechtsmissbräuchlich sein.
1. Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann laut der Rsp sittenwidrig und rechtsmissbräuchlich sein.