Der Verkauf von Cannabisstecklingen an Personen, die daraus suchtgifthaltiges Cannabiskraut erzeugen, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz Beitragstäterschaft zur Erzeugung von Suchtgift.
12 Os 4/21m
Der Verkauf von Cannabisstecklingen an Personen, die daraus suchtgifthaltiges Cannabiskraut erzeugen, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz Beitragstäterschaft zur Erzeugung von Suchtgift.
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