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Unzulässiger Erkundungsbeweis, Dolmetscherin als Verfahrenszeugin, Vorstrafen als Erschwerungsgrund und Doppelbestrafungsverbot

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/104AnwBl 2022, 194 Heft 4 v. 28.3.2022

Das bloße Verlangen einer Partei, neue Befunde und Gutachten abzufordern, um die vom beigezogenen Sachverständigen erbrachten (iSd §§ 125 f StPO mängelfreien) Ergebnisse zu überprüfen, zielt auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung.

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