1. Die Begünstigtenstellung entsteht mit Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch, wenn die Begünstigten in der Stiftungserklärung konkret bezeichnet oder zumindest bestimmbar sind. Ist der Beginn der Begünstigtenstellung hingegen an sonstige Voraussetzungen oder Bedingungen geknüpft, beginnt die Begünstigtenstellung erst mit Eintritt der Voraussetzung bzw Bedingung.