Mit einem Maßnahmenbündel, kundgemacht am 30. 12. 2021 in BGBl I 2021/222, will die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor sowie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehrs leisten.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.