Der VfGH hat mit Wirkung ab 1. 1. 2022 das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid als verfassungswidrig aufgehoben (G 139/2019). Mit dem Sterbeverfügungsgesetz wurde daher eine gesetzliche Neuregelung geschaffen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.