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Justiz darf sich nicht abschotten

EditorialAufsatzRupert WolffAnwBl 2022/32AnwBl 2022, 73 Heft 2 v. 28.1.2022

Das Bundesministerium für Justiz hat eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit dem Projekt "Parteienberuhigte Zonen in Gerichtsgebäuden" befassen wird. Die Stoßrichtung ist klar: Es geht darum, die Bewegungsfreiheit Externer in Gerichtsgebäuden einzuschränken.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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