Das Bundesministerium für Justiz hat eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit dem Projekt "Parteienberuhigte Zonen in Gerichtsgebäuden" befassen wird. Die Stoßrichtung ist klar: Es geht darum, die Bewegungsfreiheit Externer in Gerichtsgebäuden einzuschränken.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.