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Strafrahmen muss nicht zahlenmäßig im Urteil bezeichnet werden

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/288AnwBl 2022, 565 Heft 11 v. 8.11.2022

Unter dem Aspekt des § 270 Abs 2 StPO ist es nicht erforderlich, dass jener Strafrahmen, von dem das Gericht ausging, im Urteil zahlenmäßig bezeichnet wird.

13 Os 39/21s

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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