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Beschlussfassung über die Geschworenenfragen notwendig

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/287AnwBl 2022, 565 Heft 11 v. 8.11.2022

§ 310 Abs 1 Satz 1 StPO ist dahin zu verstehen, dass der Schwurgerichtshof (§ 32 Abs 1 Satz 2 StPO) über die an die Geschworenen zu richtenden Fragen Beschluss zu fassen hat.

13 Os 68/21f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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