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Zum Wirkungskreis des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Kollisionskurators

RechtsprechungJudikaturNiyazi BaharAnwBl 2021/197AnwBl 2021, 408 - 410 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Der Wirkungskreis des Kollisionskurators ergibt sich aus dem Bestellungsbeschluss; dieser kann sich jedoch nur auf jenes Verfahren erstrecken, in dem der Kollisionskurator bestellt ist. Dem im Verlassenschaftsverfahren bestellten Kollisionskurator kommt für die Vertretung von Minderjährigen im pflegschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren gem § 167 Abs 3 ABGB iVm § 132 AußStrG keine Vertretungsbefugnis zu.

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