Am 10. 3. 2021 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-739/19 zu einem Vorabentscheidungsersuchen des irischen Supreme Court zur Auslegung des Art 5 der RL 77/249/EWG zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte entschieden.
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