Die Beantragung einer e-card ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige unkompliziert über ein Online-Formular beim Dachverband der Sozialversicherungsträger möglich. Die e-card dient insbesondere als Identifikationsmerkmal für Gesundheitsleistungen des Bundes und stellt sicher, dass eine automatische Eintragung in den e-Impfpass erfolgen kann.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.