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Das Gericht eines Mitgliedstaats ist verpflichtet, die ihm nach nationalem Recht verliehene Befugnis zu der gerichtlichen Feststellung, dass der Mitgliedstaat eine Unionsrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe und zur Abhilfe verpflichtet sei, auszuüben

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2021/130AnwBl 2021, 247 Heft 5 v. 26.4.2021

UH ist irischer Staatsangehöriger und irischer Muttersprachler. Er stellte fest, dass die den Tierarzneimitteln beigefügten Angaben ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind. Seiner Ansicht nach schreibt die RL 2001/82 (FN 1) jedoch vor, dass diese Angaben in beiden Amtssprachen Irlands, Irisch und Englisch, zu verfassen sind. Er beantragte beim Ard-Chúirt (Hoher Gerichtshof, Irland) die Feststellung, dass die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und Irland verpflichtet ist, seine Rechtsvorschriften entsprechend zu ändern.

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