UH ist irischer Staatsangehöriger und irischer Muttersprachler. Er stellte fest, dass die den Tierarzneimitteln beigefügten Angaben ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind. Seiner Ansicht nach schreibt die RL 2001/82 (FN 1) jedoch vor, dass diese Angaben in beiden Amtssprachen Irlands, Irisch und Englisch, zu verfassen sind. Er beantragte beim Ard-Chúirt (Hoher Gerichtshof, Irland) die Feststellung, dass die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und Irland verpflichtet ist, seine Rechtsvorschriften entsprechend zu ändern.