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Kein Überraschungsverbot bei Beweiswürdigung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/300AnwBl 2020, 659 Heft 12 v. 27.11.2020

Das aus Art 6 Abs 3 lit a und b EMRK abzuleitende Überraschungsverbot sanktioniert unter dem Aspekt der Z 5a des § 281 Abs 1 StPO nur überraschende Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen, nicht aber bloß beweiswürdigende Erwägungen.

12 Os 114/19k

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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