Die Drohung, bei Ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen, verstößt gegen die guten Sitten iSd § 144 Abs 2 StGB.
12 Os 103/19t
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Drohung, bei Ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen, verstößt gegen die guten Sitten iSd § 144 Abs 2 StGB.
12 Os 103/19t
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