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§ 43 ZPO iVm § 54 Abs 2 JN - Keine Kostenfolgen bei Unterliegen mit Nebenforderungen wie Zinsen und Inkassokosten

ZivilprozessrechtJudikaturMag. Roland Zimmerhansl, RAAnwBl 2011/8295AnwBl 2011, 428 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der kostenrechtlichen Frage nach, ob das Unterliegen mit Nebenforderungen für die klagende Partei mit unangenehmen Nebenfolgen verbunden ist. Sind der siegreichen Partei somit sämtliche Kosten zu ersetzen?

Rechtsgrundlagen: § 43 ZPO

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