Zusammenfassung: Mit ihrer Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz mit dem zurückgewiesenen Antrag eines Berufungswerbers auf Vornahme der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen Vertrauensunwürdigkeit infolge einer Verurteilung wegen eines Missbrauchs der Amtsgewalt zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 30 RAO