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Rechtsprechung - Richtiges Gericht an falscher Adresse bezeichnet: Postlauf einzurechnen!

ZivilprozessrechtJudikaturAnwBl 2008/8149AnwBl 2008, 327 - 328 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§ 89 Abs 1 GOG

Der OGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittel, das am letzten Tag der Rechtsmittelfrist an das richtige Gericht unter Verwendung einer falschen (alten) Adresse gesendet wird, noch rechtzeitig ist.

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