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Rechtsprechung - Keine Wiedereinsetzung für Fristversäumnis infolge Kanzleiurlaubs ohne Journaldienst nach überraschend gescheitertem Fristverlängerungsansuchen

SteuerrechtJudikaturAnwBl 2008/8150AnwBl 2008, 328 - 329 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Der UFS Salzburg hatte zu entscheiden, ob bei Fristversäumnis wegen eines Kanzleiurlaubs ohne Journaldienst eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzulassen war.

Rechtsgrundlagen: § 308 BAO

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