Zusammenfassung: Der Beitrag informiert kurz über die Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der ÖRAK zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen. In beiden Stellungnahmen wird ausdrücklich auf die Gewährleistung der Verfahrensgarantien im Strafverfahren hingewiesen.
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