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Rechtsprechung Disziplinarrecht

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8030AnwBl 2006, 220 - 221 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 19 Abs 1 Z 1 DSt; § 19 Abs 3 Z 1 lit d DSt; § 19 Abs 4 DSt

Ein Verfahren, in dem die Provisorialverfügung bezüglich des Ausübungsverbots der Rechtsanwaltschaft erneut prolongiert wird, ist nicht als Strafverfahren zu qualifizieren, sondern wird im Interesse der Wahrung des Standesansehens durchgeführt.

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