Zusammenfassung: Ein Rechtsanwalt kann für die unsachliche Diffamierung eines Sachverständigen auf seiner Homepage disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
OBDK, 30.05.2005, 10 Bkd 2/04
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 9 Abs 1 RAO
Zusammenfassung: Ein Rechtsanwalt kann für die unsachliche Diffamierung eines Sachverständigen auf seiner Homepage disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
OBDK, 30.05.2005, 10 Bkd 2/04
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 9 Abs 1 RAO