§ 382f EO; § 45 MRG; § 1 Abs 4 Z 1 MRG; § 45 Abs 5 MRG
Der OGH bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von einstweiligem Bestandszins für Mietverträge, die fast vollständig vom Anwendungsbereich des MRG umfasst sind. Weiters prüft er die Zulässigkeit der Erlassung einer Provisorialverfügung nach § 382f EO.