Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass wiederholte und trotz Überwachung der Kanzleitätigkeit fortgesetzte Verletzungen von Treuhandvereinbarungen durch einen Rechtsanwalt die Umwandlung eines bloß partiellen Entzugs der Vertretungsbefugnis in ein vorläufiges Ausübungsverbot ermöglichen.
OBDK, 19.05.2004, 2 Bkd 1/04