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OGH, 23.11.2004, 1 Ob 237/04s (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtPeter G. MayrAnwBl 2005/7998AnwBl 2005, 345 - 347 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass für einen in eigener Angelegenheit einschreitenden Rechtsanwalt trotz Verzichts auf die Ausübung seiner anwaltlichen Befugnisse keine Anwaltspflicht besteht.

OGH, 23.11.2004, 1 Ob 237/04s

Rechtsgrundlagen: § 28 ZPO

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