§ 28 Abs 2 SMG; § 28 Abs 4 Z 3 SMG; § 15 StGB
Der OGH erörtert, ab welchem Zeitpunkt der Täter bezüglich des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens einer großen Menge an Suchtmitteln ins Versuchsstadium kommt, wenn das Suchtgift in Teilmengen weitergegeben wird.