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OGH, 06.07.2004, 7 Ob 41/04m (Allgemeine Rechtsfragen)

Allgemeine RechtsfragenBisanzAnwBl 2005, 318 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Art 6.1 ARB/EA 95; art 6.2 ARB/EA 95; ARB 1994

In dieser Entscheidung erläutert der OGH, dass die verspätete Meldung an eine Rechtsschutzversicherung nur eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers darstellt, die keine Leistungsbefreiung des Rechtsschutzversicherers begründet.

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