§ 281 Abs 1 Z 4 StPO; § 274 StPO; § 45 Abs 4 RAO
Der OGH erörtert, dass das fehlende Vertrauen in den Strafverteidiger weder dessen Enthebung noch eine Verfahrensvertagung oder -unterbrechung rechtfertigt; die Ablehnung einer diesbezüglichen Antragstellung des Beschuldigten begründet keine Missachtung seiner Verteidigungsrechte.