Zusammenfassung: Der Autor übt Kritik an der in der Entwurfsvorlage für eine reformierte Bundesverfassung des Österreich-Konvents vorgesehenen Umgestaltung des Legalitätsgrundsatzes, das die Legislative ermächtigt, den Verwaltungsbehörden nur noch bestimmte Ziele vorzugeben, somit also die strenge Bindung des Verwaltungshandelns an gesetzliche Normierung entschieden abschwächt.
Rechtsgrundlagen: Art 18 B-VG; Art 17 B-VG-Entw