Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des EuGH, in der dieser die Gemeinschaftsrechtskonformität einer italienischen Norm, die die Mitwirkung von Rechtsanwälten in der Prüfungskommission bei der Anwaltsprüfung regelt, prüfte.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG; Art 82 EG; Art 43 EG