Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Aigner, schließt sich aber entgegen Aigner der Rechtsansicht des OGH, der die Verfassungskonformität der in § 9 Abs 3 SpaltG iVm § 225c Abs 3 Z 2 AktG normierten Mindestanteile für die Beantragung einer Nachkontrolle des Umtauschvorgangs bei einer Spaltung bezweifelt und eine Aufhebung dieser Bestimmungen beim VfGH beantragte, an.