§ 12 Abs 1 RAO; § 226 ZPO
De Verfasser fasst eine Entscheidung des OGH zusammen, in der dieser darlegte, dass die mangelnde Konkretisierung der Gegenstände bei einer Herausgabeklage nach § 12 Abs 1 RAO zur Klagsabweisung wegen Unbestimmtheit führt.
OGH, 28.06.2005, 10 Ob 60/05d