Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt erläutert, dass die Vollstreckung eines ausländischen Zivilurteils, das die Leistung gesetzlicher Zinsen zuspricht, den Nachweis des ausländischen Zinssatzes durch den betreibenden Gläubiger erfordert.
LG Klagenfurt, 02.05.2003, 2 R 90/03t