Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts, der vorsätzlich falsche Rechtsäußerungen zum Vorteil seines Mandanten vorbringt und die Erhebung einer Strafanzeige androht.
OBDK, 24.03.2003, 9 Bkd 1/03
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; § 3 DSt; § 2 RL-BA