§ 24 HvertrG; § 27 HvertrG; § 28 Abs 1 HvertrG
Der OGH legt dar, dass der selbständige Handelsvertreter berechtigt ist, unter analoger Zugrundelegung des § 24 HvertrG eine Ausgleichsforderung gegen den Versicherer geltend zu machen. Birek kritisiert diese Entscheidung insofern, als sie seiner Meinung nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes widerspricht.