§ 174 AktG
Der VwGH erörtert die Rechtsnatur von Genussscheinen und prüft, ob auch andere Unternehmen als die Aktiengesellschaft Genussscheine ausgeben dürfen.
VwGH, 21.10.1999, 94/15/00/88
§ 174 AktG
Der VwGH erörtert die Rechtsnatur von Genussscheinen und prüft, ob auch andere Unternehmen als die Aktiengesellschaft Genussscheine ausgeben dürfen.
VwGH, 21.10.1999, 94/15/00/88