Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft die Möglichkeit der öffentliche Förderung mehrerer Wohnobjekte nach dem WFG 1968 und beurteilt das Wohnbedürfnis eines 14jährigen Kindes in der Wohnung eines Großelternteils, wenn diesem auch die Wohnmöglichkeit bei den Eltern zur Verfügung steht.
OLG Wien, 16 R 92/00t