Zusammenfassung: Der Autor unterzieht in seinem Beitrag die für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH normierte Formvorschrift des § 76 Abs 2 GmbHG einer kritischen Betrachtung. Aufbauend auf einer Darlegung des historischen Zweckgedankens der Bestimmung untersucht er dessen aktuelle Berechtigung in der österreichischen Rechtsordnung und nimmt dabei auch Bezug auf eine diesbezügliche Studie von P. und F. Bydlinski. Erwägungen zur Frage der Heilung einer Nichteinhaltung der Notariatsaktspflicht runden den Beitrag ab.