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Bindungsproblematik im Disziplinarrecht

RechtsanwaltDr. Wolfgang Lenneis, Rechtsanwalt, WienAnwBl 2001, 516 - 522 Heft 10 v. 1.10.2001

Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird geprüft, ob Disziplinarbehörden an die Rechtsmeinung anderer Organe bzw der übergeordneten Instanz gebunden sind. Der Autor prüft die Rechtslage bei Vorliegen eines Zivil- oder Strafurteils oder verwaltungsbehördlicher Bescheide und bezieht Rechtsprechungsnachweise des Disziplinarsenats in seine Ausführungen mit ein.

Rechtsgrundlagen: § 77 DSt; § 293 Abs 2 StPO; § 267 StPO; § 38 AVG

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