Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird geprüft, ob Disziplinarbehörden an die Rechtsmeinung anderer Organe bzw der übergeordneten Instanz gebunden sind. Der Autor prüft die Rechtslage bei Vorliegen eines Zivil- oder Strafurteils oder verwaltungsbehördlicher Bescheide und bezieht Rechtsprechungsnachweise des Disziplinarsenats in seine Ausführungen mit ein.
Rechtsgrundlagen: § 77 DSt; § 293 Abs 2 StPO; § 267 StPO; § 38 AVG