§ 302 StGB
Das Recht der Gemeinde auf eine gesetzeskonforme Verwaltungsrechtspflege unterliegt keinerlei Disposition des Bürgermeisters oder des Gemeinderats.
OGH 14.03.2000, 11 Os 125/99
§ 302 StGB
Das Recht der Gemeinde auf eine gesetzeskonforme Verwaltungsrechtspflege unterliegt keinerlei Disposition des Bürgermeisters oder des Gemeinderats.
OGH 14.03.2000, 11 Os 125/99