§ 1009 ABGB; § 18 GmbHG
Die ohne Einwilligung der Mitgesellschafter erfolgte geschäftliche Beauftragung eines Unternehmens, von dessen Erfolg der Geschäftsführer einer GmbH persönlich profitiert, rechtfertigt bei Gefahr einer Interessenskollision mit der GmbH die analoge Zugrundelegung der Wertungen des Insichgeschäfts.