§ 15a GmbHG; § 76 AktG
Besteht keine Dringlichkeit einer Vertretungsleistung besteht bei aufrechter Funktion eines Prozesskurators kein Erfordernis zur Bestellung eines Notgeschäftsführers.
OGH 13.07.2000, 6 Ob 129/00i
§ 15a GmbHG; § 76 AktG
Besteht keine Dringlichkeit einer Vertretungsleistung besteht bei aufrechter Funktion eines Prozesskurators kein Erfordernis zur Bestellung eines Notgeschäftsführers.
OGH 13.07.2000, 6 Ob 129/00i