Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Vor- und Nachteile der sogenannten multidisziplinären Partnerschaft, also der unternehmensbezogenen Kooperation zwischen Rechtsanwälten und Vertretern anderer Berufsdisziplinen. Eine Gefahr sieht er dabei vor allem im Dienstnehmerstatus des Rechtsanwalts und dem daraus resultierenden Spannungsfeld zur gebotenen Unabhängigkeit der Rechtsvertretung und Geheimhaltung von Klienteninformationen und in einer allgemeinen qualitativen Verschlechterung der Anwaltstätigkeit durch verstärkte Ansiedlung von Großunternehmen und Wirtschaftstreuhandkanzleien.