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Entscheidung - OBDK, 18.10.1999, 4 Bkd 6/97

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7655AnwBl 2000, 225 Heft 4 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Umgestaltung eines Treuhandvertrages die Übereinkunft der Parteien voraussetzt und prüft disziplinarrechtliche Folgen der Missachtung des Treuhandauftrags durch den Rechtsanwalt.

OBDK, 18.10.1999, 4 Bkd 6/97

Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; § 11 RAO

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