Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Anzeige eines disziplinarrechtlichen Vergehens eines Rechtsanwalts der Konkretisierung der strafbarkeitsbegründenden Sachverhaltsgrundlagen durch den Anzeiger bedarf.
OBDK, 18.10.1999, 14 Bkd 5/99
Rechtsgrundlagen: § 22 DSt