Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag einer Konkretisierung der Notstandsbestimmung des Verwaltungsstrafrechts. Nach einer Beschreibung des zivil- sowie strafrechtlichen Notstandsbegriffs erörtert er den Stellenwert dieses Entschuldigungsgrundes in der Judikatur des VwgH, wobei er zahlreiche Entscheidungsnachweise aus dem Bereich des Straßenverkehrs- und Gewerberechts, der Arbeitszeit- und Ausländerbeschäftigungsbestimmungen sowie der Bauordnungen seinen Ausführungen zugrundelegt.